Allgemeine Auftragsbedingungen
Marek Jordan, An der Ölmühle 25, 52074 Aachen · Telefon 0241 92 7878 06 · gutachten@marekjordan.de · Stand 2. November 2026
1. Geltung
(1) Diese Bedingungen gelten für meine Bewertungsleistungen: Verkehrswertgutachten, Kurzbewertung, Restnutzungsdauergutachten, Kaufpreisaufteilung, Bewertung von Rechten, Markt- und Käuferanalyse und Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
(2) Was im Angebot steht, geht diesen Bedingungen vor.
2. Vertragsschluss
(1) Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Leistung, Festpreis, Zweck, Stichtag und Lieferzeit; diese Bedingungen liegen bei. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot annehmen. Ich bestätige den Auftrag per E-Mail.
(2) Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht; die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten Sie mit dem Angebot.
3. Auftraggeber, Zweck und nutzungsberechtigte Personen
(1) Im Angebot stehen der Auftraggeber, der Zweck der Bewertung und die Personen, die die Bewertung für diesen Zweck verwenden dürfen („nutzungsberechtigte Personen“). Diese Angaben stehen auch auf dem Deckblatt.
(2) Die nutzungsberechtigten Personen sind für diesen Zweck in meine vertraglichen Schutzpflichten einbezogen. Sie werden dadurch nicht selbst Auftraggeber.
(3) Für andere Zwecke oder zur Verwendung durch weitere Personen ist die Bewertung nicht erstellt. Eine Erweiterung vereinbaren wir vor der weiteren Verwendung.
(4) Beauftragen mehrere Personen gemeinsam (etwa Miterben oder Ehegatten), schulden sie die Vergütung als Gesamtschuldner; ich kann sie von jedem verlangen, insgesamt aber nur einmal.
4. Leistung und Grundlagen
(1) Ich bewerte nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung. Den Umfang der jeweiligen Leistung beschreibt das Angebot; bei der Kurzbewertung gehören die Beschaffung von Unterlagen bei Ämtern und die Bewertung von Rechten nicht dazu, Stichtag ist der Tag der Besichtigung.
(2) Ich besichtige die Immobilie innen und außen ohne Öffnung von Bauteilen und ohne technische Untersuchungen. Verdeckte Schäden kann die Bewertung nur berücksichtigen, soweit sie bei der Besichtigung erkennbar sind oder mir mitgeteilt werden.
(3) Angaben und Unterlagen von Ihnen oder Dritten (etwa Flächen, Mieten, Baujahr, Modernisierungen) kennzeichne ich mit ihrer Herkunft. Wesentliche nicht überprüfte Angaben und Annahmen lege ich im Gutachten offen. Erkennbare Widersprüche und Zweifel berücksichtige ich. Die Herkunft einer Angabe ändert nichts an meinen gesetzlichen Pflichten und Ihren Mängelrechten.
(4) Meine fachlichen Feststellungen und Bewertungen richte ich nicht nach gewünschten Ergebnissen aus.
5. Mitwirkung, Unterlagen, Ortstermin
(1) Welche Unterlagen und welchen Zugang ich brauche, steht im Angebot oder teile ich Ihnen mit. Bitte ermöglichen Sie zum Ortstermin den Zugang zu allen Räumen.
(2) Können Sie einen Ortstermin nicht wahrnehmen, sagen Sie bitte so früh wie möglich Bescheid; wir vereinbaren einen neuen Termin. Eine Absagegebühr berechne ich nicht.
(3) Fehlt eine erforderliche Mitwirkung, sage ich Ihnen, welche Arbeit daran hängt und wie sich die Lieferzeit verschiebt. Für eine Beendigung des Vertrags setze ich Ihnen vorher eine angemessene Frist und weise auf die Folgen hin (§§ 642, 643 BGB).
(4) Unterlagen von Ämtern: Auf Ihren Wunsch fordere ich fehlende Unterlagen mit Ihrer Vollmacht bei Grundbuchamt, Bauaufsicht, Katasteramt und anderen Stellen an. Meine Zeit dafür berechne ich nach Aufwand zum Stundensatz laut Preisliste, höchstens bis zu dem im Angebot genannten Betrag; Gebühren der Ämter kommen in tatsächlicher Höhe hinzu. Zeichnet sich mehr ab, frage ich Sie vorher; ohne Ihre Zustimmung überschreite ich den Betrag nicht.
6. Lieferzeit
Die Lieferzeit laut Angebot beginnt, sobald der Ortstermin stattgefunden hat und die vereinbarten Unterlagen vollständig vorliegen.
7. Entwurf, Fertigstellung und Abnahme
(1) Sie erhalten zuerst einen Entwurf zur Durchsicht. Hinweise und Fragen dazu senden Sie mir bitte gebündelt innerhalb von zwei Wochen. Diese Frist dient der Abstimmung; ihr Ablauf bewirkt weder eine Abnahme noch einen Verlust Ihrer Mängelrechte.
(2) Danach erhalten Sie die unterschriebene Endfassung als PDF zusammen mit der Schlussrechnung und meiner Bitte um Abnahme. Gegenstand der Abnahme ist diese unterschriebene Endfassung.
(3) Erklären Sie die Abnahme nicht innerhalb der dort gesetzten angemessenen Frist und verweigern Sie sie auch nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Gutachten als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Sind Sie Verbraucher, weise ich Sie mit der Bitte um Abnahme in Textform auf diese Folge hin.
(4) Fehler meiner Leistung beseitige ich ohne zusätzliche Vergütung; das ist nicht auf eine bestimmte Zahl von Korrekturen begrenzt. Wünsche, die den vereinbarten Umfang erweitern (etwa ein weiterer Stichtag oder zusätzliche Varianten), führe ich erst nach einer Vereinbarung über Leistung und Vergütung aus.
8. Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt der Festpreis laut Angebot einschließlich Umsatzsteuer. Zuschläge stehen im Angebot.
(2) Zeigt sich nach Vertragsschluss ein zusätzlicher Leistungsbedarf (etwa ein bis dahin unbekanntes Recht im Grundbuch), erkläre ich Ihnen Inhalt und Kosten, bevor ich weiterarbeite. Zusätzliche Leistungen berechne ich nur, wenn wir sie ausdrücklich vereinbart haben; Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(3) Beim Verkehrswertgutachten kann ich nach dem Ortstermin einen Abschlag von bis zu 30 % des Festpreises verlangen, höchstens in Höhe des Werts der bis dahin erbrachten Leistungen; ich weise sie in der Rechnung nachvollziehbar aus.
(4) Die Schlussrechnung ist mit der Abnahme fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen; geleistete Abschläge rechne ich an. Die gedruckten Ausfertigungen erhalten Sie Zug um Zug gegen die Zahlung. Ihre gesetzlichen Rechte, die Zahlung wegen Mängeln zu verweigern oder zurückzuhalten, bleiben unberührt.
9. Kündigung
Sie können den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Ich rechne dann nach dieser Vorschrift ab: vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs; für den noch nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass mir 5 % der darauf entfallenden Vergütung zustehen. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Betrags bleibt beiden Seiten möglich. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher bleibt unberührt.
10. Rückfragen und nicht enthaltene Leistungen
(1) Rückfragen zu Grundlagen, Ansätzen und Ergebnis beantworte ich Ihnen und den nutzungsberechtigten Personen zwölf Monate nach Übergabe der Endfassung ohne zusätzliches Honorar, in Textform (etwa per E-Mail).
(2) Nicht im Festpreis enthalten sind, soweit das Angebot nichts anderes sagt: Ergänzungsgutachten zu neuen Fragen, eine Aktualisierung zu einem anderen Stichtag, schriftliche Stellungnahmen zu Einwendungen Dritter, die über die Beantwortung von Rückfragen hinausgehen, und die Teilnahme an Terminen bei Gericht, Behörden, Banken oder Finanzamt. Dafür mache ich Ihnen vorher ein Angebot.
(3) Die Zwölfmonatsfrist betrifft nur diese zusätzliche Betreuung. Ihre gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen bleiben unberührt; die Beseitigung eines Mangels ist nie eine Zusatzleistung.
11. Haftung
(1) Für Pflichtverletzungen hafte ich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungshöchstsumme wird nicht vereinbart.
(2) Ihre gesetzlichen Rechte wegen eines Mangels bleiben bestehen; es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Gegenüber den nutzungsberechtigten Personen gelten diese Bedingungen ebenso.
12. Nutzungsrechte und Veröffentlichung
(1) Sie und die nutzungsberechtigten Personen dürfen die Bewertung für den vereinbarten Zweck verwenden, speichern, vervielfältigen und an die dafür vorgesehenen Empfänger weitergeben. Soweit dafür urheberrechtliche Nutzungsrechte nötig sind — insbesondere an den Fotos —, räume ich sie Ihnen als einfache Nutzungsrechte ein.
(2) Eine Veröffentlichung, auch in Auszügen oder mit Fotos — etwa in einem Inserat, Exposé oder im Internet —, ist nur nach Absprache mit mir zulässig.
(3) Anonymisierte Auszüge als Muster verwende ich nur mit Ihrer gesonderten Freigabe, die Sie ohne Folgen für den Auftrag verweigern können.
13. Unterlagen, Aufbewahrung, Datenschutz
(1) Originalunterlagen gebe ich zurück, sobald ich sie nicht mehr brauche, spätestens mit Abschluss des Auftrags. Für die Akte behalte ich Kopien, soweit nötig.
(2) Das Gutachten und die zu seiner Nachvollziehbarkeit nötigen Unterlagen bewahre ich zehn Jahre ab Ende des Jahres der Übergabe auf. In dieser Zeit erhalten Sie auf Wunsch das PDF erneut ohne Kosten, eine weitere gedruckte Ausfertigung zum Preis laut Preisliste. Nicht mehr benötigte Daten lösche ich früher.
(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, auch von Personen, die in Ihren Unterlagen stehen, enthält meine Datenschutzerklärung. Personen, deren Daten ich für die Bewertung verarbeite und die ich erreichen kann, informiere ich nach Art. 14 DSGVO; bitte unterstützen Sie mich dabei mit vorhandenen Kontaktdaten.
14. Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(1) Ich erstelle die im Angebot beschriebenen Aufteilungspläne und Antragsunterlagen, reiche sie mit Ihrer Vollmacht bei der Bauaufsicht ein und begleite das Verfahren bis zu deren erster Entscheidung, einschließlich der dafür nötigen Abstimmungen zu den Plänen. Fordert die Bauaufsicht Änderungen an meinen Plänen, arbeite ich sie ohne zusätzliche Vergütung ein.
(2) Über die Abgeschlossenheitsbescheinigung entscheidet die Bauaufsicht. Eine positive Entscheidung, eine Baugenehmigung oder die Entstehung von Wohnungseigentum ist nicht geschuldet; für meine eigene Leistung bleibe ich verantwortlich.
(3) Nicht enthalten sind: Gebühren der Bauaufsicht, Leistungen von Vermessern, Architekten oder Notaren, Bauanträge, Planungen baulicher Änderungen und deren Ausführung. Zeichnet sich ein solcher Bedarf ab, sage ich es Ihnen vorher; Fremdleistungen beauftrage ich nur mit Ihrer Zustimmung.
(4) Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Sondernutzungsrechte gestaltet der Notar; eine rechtliche Beratung dazu gehört nicht zu meinem Auftrag.