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All­ge­meine Auf­trags­be­din­gun­gen

Marek Jordan, An der Ölmühle 25, 52074 Aachen · Telefon 0241 92 7878 06 · gutachten@marek­jor­dan.de · Stand 2. November 2026

1. Geltung

(1) Diese Bedin­gun­gen gelten für meine Bewer­tungs­leis­tun­gen: Verkehrs­wert­gutachten, Kurz­be­wer­tung, Rest­nutzungs­dauer­gutachten, Kauf­preis­auf­tei­lung, Bewertung von Rechten, Markt- und Käu­fer­ana­lyse und Auf­tei­lung nach dem Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz.

(2) Was im Angebot steht, geht diesen Bedin­gun­gen vor.

2. Ver­trags­schluss

(1) Sie erhalten ein schrift­li­ches Angebot mit Leistung, Festpreis, Zweck, Stichtag und Lie­fer­zeit; diese Bedin­gun­gen liegen bei. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot annehmen. Ich bestätige den Auftrag per E-Mail.

(2) Für Ver­brau­cher gilt das gesetz­li­che Wider­rufs­recht; die Wider­rufs­be­leh­rung und das Muster-Wider­rufs­for­mu­lar erhalten Sie mit dem Angebot.

3. Auf­trag­ge­ber, Zweck und nut­zungs­be­rech­tigte Personen

(1) Im Angebot stehen der Auf­trag­ge­ber, der Zweck der Bewertung und die Personen, die die Bewertung für diesen Zweck verwenden dürfen („nut­zungs­be­rech­tigte Personen“). Diese Angaben stehen auch auf dem Deckblatt.

(2) Die nut­zungs­be­rech­tig­ten Personen sind für diesen Zweck in meine ver­trag­li­chen Schutz­pflich­ten ein­be­zo­gen. Sie werden dadurch nicht selbst Auf­trag­ge­ber.

(3) Für andere Zwecke oder zur Ver­wen­dung durch weitere Personen ist die Bewertung nicht erstellt. Eine Erwei­te­rung ver­ein­ba­ren wir vor der weiteren Ver­wen­dung.

(4) Beauf­tra­gen mehrere Personen gemeinsam (etwa Miterben oder Ehegatten), schulden sie die Vergütung als Gesamt­s­chuld­ner; ich kann sie von jedem verlangen, insgesamt aber nur einmal.

4. Leistung und Grund­la­gen

(1) Ich bewerte nach den Verfahren der Immo­bi­lien­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung. Den Umfang der jewei­li­gen Leistung beschreibt das Angebot; bei der Kurz­be­wer­tung gehören die Beschaf­fung von Unter­la­gen bei Ämtern und die Bewertung von Rechten nicht dazu, Stichtag ist der Tag der Besich­ti­gung.

(2) Ich besich­tige die Immobilie innen und außen ohne Öffnung von Bauteilen und ohne tech­ni­sche Unter­su­chun­gen. Verdeckte Schäden kann die Bewertung nur berück­sich­ti­gen, soweit sie bei der Besich­ti­gung erkennbar sind oder mir mit­ge­teilt werden.

(3) Angaben und Unter­la­gen von Ihnen oder Dritten (etwa Flächen, Mieten, Baujahr, Moder­ni­sie­run­gen) kenn­zeichne ich mit ihrer Herkunft. Wesent­li­che nicht über­prüfte Angaben und Annahmen lege ich im Gutachten offen. Erkenn­bare Wider­sprü­che und Zweifel berück­sich­tige ich. Die Herkunft einer Angabe ändert nichts an meinen gesetz­li­chen Pflichten und Ihren Män­gel­rech­ten.

(4) Meine fach­li­chen Fest­stel­lun­gen und Bewer­tun­gen richte ich nicht nach gewünsch­ten Ergeb­nis­sen aus.

5. Mit­wir­kung, Unter­la­gen, Orts­ter­min

(1) Welche Unter­la­gen und welchen Zugang ich brauche, steht im Angebot oder teile ich Ihnen mit. Bitte ermög­li­chen Sie zum Orts­ter­min den Zugang zu allen Räumen.

(2) Können Sie einen Orts­ter­min nicht wahr­neh­men, sagen Sie bitte so früh wie möglich Bescheid; wir ver­ein­ba­ren einen neuen Termin. Eine Absa­ge­ge­bühr berechne ich nicht.

(3) Fehlt eine erfor­der­li­che Mit­wir­kung, sage ich Ihnen, welche Arbeit daran hängt und wie sich die Lie­fer­zeit ver­schiebt. Für eine Been­di­gung des Vertrags setze ich Ihnen vorher eine ange­mes­sene Frist und weise auf die Folgen hin (§§ 642, 643 BGB).

(4) Unter­la­gen von Ämtern: Auf Ihren Wunsch fordere ich fehlende Unter­la­gen mit Ihrer Vollmacht bei Grund­buch­amt, Bau­auf­sicht, Katas­ter­amt und anderen Stellen an. Meine Zeit dafür berechne ich nach Aufwand zum Stun­den­satz laut Preis­liste, höchstens bis zu dem im Angebot genannten Betrag; Gebühren der Ämter kommen in tat­säch­li­cher Höhe hinzu. Zeichnet sich mehr ab, frage ich Sie vorher; ohne Ihre Zustim­mung über­schreite ich den Betrag nicht.

6. Lie­fer­zeit

Die Lie­fer­zeit laut Angebot beginnt, sobald der Orts­ter­min statt­ge­fun­den hat und die ver­ein­bar­ten Unter­la­gen voll­stän­dig vorliegen.

7. Entwurf, Fer­tig­stel­lung und Abnahme

(1) Sie erhalten zuerst einen Entwurf zur Durch­sicht. Hinweise und Fragen dazu senden Sie mir bitte gebündelt innerhalb von zwei Wochen. Diese Frist dient der Abstim­mung; ihr Ablauf bewirkt weder eine Abnahme noch einen Verlust Ihrer Män­gel­rechte.

(2) Danach erhalten Sie die unter­schrie­bene End­fas­sung als PDF zusammen mit der Schluss­rech­nung und meiner Bitte um Abnahme. Gegen­stand der Abnahme ist diese unter­schrie­bene End­fas­sung.

(3) Erklären Sie die Abnahme nicht innerhalb der dort gesetzten ange­mes­se­nen Frist und ver­wei­gern Sie sie auch nicht unter Angabe min­des­tens eines Mangels, gilt das Gutachten als abge­nom­men (§ 640 Abs. 2 BGB). Sind Sie Ver­brau­cher, weise ich Sie mit der Bitte um Abnahme in Textform auf diese Folge hin.

(4) Fehler meiner Leistung beseitige ich ohne zusätz­li­che Vergütung; das ist nicht auf eine bestimmte Zahl von Kor­rek­tu­ren begrenzt. Wünsche, die den ver­ein­bar­ten Umfang erweitern (etwa ein weiterer Stichtag oder zusätz­li­che Varianten), führe ich erst nach einer Ver­ein­ba­rung über Leistung und Vergütung aus.

8. Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt der Festpreis laut Angebot ein­schließ­lich Umsatz­steuer. Zuschläge stehen im Angebot.

(2) Zeigt sich nach Ver­trags­schluss ein zusätz­li­cher Leis­tungs­be­darf (etwa ein bis dahin unbe­kann­tes Recht im Grundbuch), erkläre ich Ihnen Inhalt und Kosten, bevor ich wei­ter­a­r­beite. Zusätz­li­che Leis­tun­gen berechne ich nur, wenn wir sie aus­drü­ck­lich ver­ein­bart haben; Schweigen gilt nicht als Zustim­mung.

(3) Beim Verkehrs­wert­gutachten kann ich nach dem Orts­ter­min einen Abschlag von bis zu 30 % des Fest­prei­ses verlangen, höchstens in Höhe des Werts der bis dahin erbrach­ten Leis­tun­gen; ich weise sie in der Rechnung nach­voll­zieh­bar aus.

(4) Die Schluss­rech­nung ist mit der Abnahme fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen; geleis­tete Abschläge rechne ich an. Die gedruck­ten Aus­fer­ti­gun­gen erhalten Sie Zug um Zug gegen die Zahlung. Ihre gesetz­li­chen Rechte, die Zahlung wegen Mängeln zu ver­wei­gern oder zurück­zu­hal­ten, bleiben unberührt.

9. Kündigung

Sie können den Vertrag bis zur Fer­tig­stel­lung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Ich rechne dann nach dieser Vor­schrift ab: ver­ein­barte Vergütung abzüglich ersparter Auf­wen­dun­gen und ander­wei­ti­gen Erwerbs; für den noch nicht erbrach­ten Teil wird vermutet, dass mir 5 % der darauf ent­fal­len­den Vergütung zustehen. Der Nachweis eines gerin­ge­ren oder höheren Betrags bleibt beiden Seiten möglich. Ihr Wider­rufs­recht als Ver­brau­cher bleibt unberührt.

10. Rück­fra­gen und nicht ent­hal­tene Leis­tun­gen

(1) Rück­fra­gen zu Grund­la­gen, Ansätzen und Ergebnis beant­worte ich Ihnen und den nut­zungs­be­rech­tig­ten Personen zwölf Monate nach Übergabe der End­fas­sung ohne zusätz­li­ches Honorar, in Textform (etwa per E-Mail).

(2) Nicht im Festpreis enthalten sind, soweit das Angebot nichts anderes sagt: Ergän­zungs­gut­ach­ten zu neuen Fragen, eine Aktu­a­li­sie­rung zu einem anderen Stichtag, schrift­li­che Stel­lung­nah­men zu Ein­wen­dun­gen Dritter, die über die Beant­wor­tung von Rück­fra­gen hin­aus­ge­hen, und die Teilnahme an Terminen bei Gericht, Behörden, Banken oder Finanzamt. Dafür mache ich Ihnen vorher ein Angebot.

(3) Die Zwölf­mo­nats­frist betrifft nur diese zusätz­li­che Betreuung. Ihre gesetz­li­chen Män­gel­rechte und Ver­jäh­rungs­fris­ten bleiben unberührt; die Besei­ti­gung eines Mangels ist nie eine Zusatz­leis­tung.

11. Haftung

(1) Für Pflicht­ver­let­zun­gen hafte ich nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Eine Haf­tungs­höchst­summe wird nicht ver­ein­bart.

(2) Ihre gesetz­li­chen Rechte wegen eines Mangels bleiben bestehen; es gelten die gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten.

(3) Gegenüber den nut­zungs­be­rech­tig­ten Personen gelten diese Bedin­gun­gen ebenso.

12. Nut­zungs­rechte und Ver­öf­fent­li­chung

(1) Sie und die nut­zungs­be­rech­tig­ten Personen dürfen die Bewertung für den ver­ein­bar­ten Zweck verwenden, speichern, ver­viel­fäl­ti­gen und an die dafür vor­ge­se­he­nen Empfänger wei­ter­ge­ben. Soweit dafür urhe­ber­recht­li­che Nut­zungs­rechte nötig sind — ins­be­son­dere an den Fotos —, räume ich sie Ihnen als einfache Nut­zungs­rechte ein.

(2) Eine Ver­öf­fent­li­chung, auch in Auszügen oder mit Fotos — etwa in einem Inserat, Exposé oder im Internet —, ist nur nach Absprache mit mir zulässig.

(3) Anony­mi­sierte Auszüge als Muster verwende ich nur mit Ihrer geson­der­ten Freigabe, die Sie ohne Folgen für den Auftrag ver­wei­gern können.

13. Unter­la­gen, Auf­be­wah­rung, Daten­schutz

(1) Ori­gi­nal­un­ter­la­gen gebe ich zurück, sobald ich sie nicht mehr brauche, spä­tes­tens mit Abschluss des Auftrags. Für die Akte behalte ich Kopien, soweit nötig.

(2) Das Gutachten und die zu seiner Nach­voll­zieh­bar­keit nötigen Unter­la­gen bewahre ich zehn Jahre ab Ende des Jahres der Übergabe auf. In dieser Zeit erhalten Sie auf Wunsch das PDF erneut ohne Kosten, eine weitere gedruckte Aus­fer­ti­gung zum Preis laut Preis­liste. Nicht mehr benötigte Daten lösche ich früher.

(3) Ein­zel­hei­ten zur Ver­a­r­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, auch von Personen, die in Ihren Unter­la­gen stehen, enthält meine Daten­schut­z­er­klä­rung. Personen, deren Daten ich für die Bewertung ver­a­r­beite und die ich erreichen kann, infor­miere ich nach Art. 14 DSGVO; bitte unter­stüt­zen Sie mich dabei mit vor­han­de­nen Kon­takt­da­ten.

14. Auf­tei­lung nach dem Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz

(1) Ich erstelle die im Angebot beschrie­be­nen Auf­tei­lungs­pläne und Antrags­un­ter­la­gen, reiche sie mit Ihrer Vollmacht bei der Bau­auf­sicht ein und begleite das Verfahren bis zu deren erster Ent­schei­dung, ein­schließ­lich der dafür nötigen Abstim­mun­gen zu den Plänen. Fordert die Bau­auf­sicht Ände­run­gen an meinen Plänen, arbeite ich sie ohne zusätz­li­che Vergütung ein.

(2) Über die Abge­schlos­sen­heits­beschei­ni­gung ent­schei­det die Bau­auf­sicht. Eine positive Ent­schei­dung, eine Bau­ge­n­eh­mi­gung oder die Ent­ste­hung von Woh­nungs­ei­gen­tum ist nicht geschul­det; für meine eigene Leistung bleibe ich ver­ant­wort­lich.

(3) Nicht enthalten sind: Gebühren der Bau­auf­sicht, Leis­tun­gen von Ver­mes­sern, Archi­tek­ten oder Notaren, Bau­an­träge, Planungen baulicher Ände­run­gen und deren Aus­füh­rung. Zeichnet sich ein solcher Bedarf ab, sage ich es Ihnen vorher; Fremd­leis­tun­gen beauf­trage ich nur mit Ihrer Zustim­mung.

(4) Tei­lungs­er­klä­rung, Gemein­schafts­ord­nung und Son­der­nut­zungs­rechte gestaltet der Notar; eine recht­li­che Beratung dazu gehört nicht zu meinem Auftrag.