Ablauf und Unterlagen
Ablauf
- Anfrage. Sie rufen an oder schreiben mir – unverbindlich und kostenlos. Wir klären, wofür Sie das Gutachten brauchen und ob ich der Richtige dafür bin.
- Angebot. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Festpreis, Stichtag und Zweck des Gutachtens.
- Auftrag. Sie nehmen das Angebot an, ich bestätige Ihnen den Auftrag schriftlich per E-Mail. Bezahlt wird später (siehe Preise).
- Unterlagen. Sie senden mir die Unterlagen aus der Liste unten – am einfachsten über einen persönlichen, verschlüsselten Upload-Link, den Sie mit dem Auftrag erhalten. Was bei Ämtern liegt, kann ich mit Ihrer Vollmacht selbst anfordern.
- Ortstermin. Ich besichtige die Immobilie innen und außen und fotografiere sie. Beim Verkehrswertgutachten stelle ich danach einen Abschlag von 30 % in Rechnung.
- Gutachten. Innerhalb von zwei Wochen nach Ortstermin und vollständigen Unterlagen ist das Gutachten fertig.
- Auslieferung. Sie erhalten das Gutachten zuerst als Entwurf zur Durchsicht mit der Schlussrechnung. Nach Zahlungseingang bekommen Sie die unterschriebene Fassung als PDF und in zwei gedruckten Ausfertigungen.
Sie wissen von Anfang an, was passiert und wann Sie Ihr Gutachten bekommen.
Unterlagen

Für alle Objekte:
- Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate
- Flurkarte
- Baupläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung
- Baubeschreibung, soweit vorhanden
- Energieausweis
- Nachweise über Renovierungen und Modernisierungen der letzten Jahre
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen:
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
- Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
- Höhe der Erhaltungsrücklage
Zusätzlich bei vermieteten Objekten:
- Mietverträge oder eine Mieterliste mit Fläche, Miete und Mietbeginn
Fehlt etwas, sagen Sie es mir. Vieles kann ich mit Ihrer Vollmacht bei Grundbuchamt, Katasteramt und Bauaufsicht selbst anfordern – Sie müssen nicht von Amt zu Amt laufen. Das kostet Zeit; ich rechne sie nach Aufwand ab, zuzüglich der Gebühren der Behörden (siehe Preise).
Frist
Das Gutachten liegt innerhalb von zwei Wochen nach Ortstermin und vollständigen Unterlagen vor; die Frist beginnt, sobald beides da ist.
Widerrufsrecht
Erteilen Sie den Auftrag als Verbraucherin oder Verbraucher per E-Mail oder Telefon oder außerhalb meiner Geschäftsräume – etwa bei Ihnen zu Hause oder beim Ortstermin –, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die vollständige Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular erhalten Sie mit dem Angebot.
Soll ich vor Ablauf der 14 Tage beginnen – etwa weil ein Termin drängt –, verlangen Sie das bei der Auftragserteilung ausdrücklich; erteilen Sie den Auftrag außerhalb meiner Geschäftsräume, dann per E-Mail oder schriftlich. Widerrufen Sie danach, zahlen Sie einen angemessenen Betrag für den Teil der Leistung, den ich bis dahin erbracht habe (§ 357a Abs. 2 BGB). Haben Sie außerdem bestätigt, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Widerrufsrecht erlischt, sobald ich die vereinbarte Leistung vollständig erbracht habe, endet es in diesem Moment (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).