Gutachten bei Trennung und Scheidung
- ab 2.390 €
- Verkehrswertgutachten bis 200.000 € Wert; zweiter Stichtag + 25 %
- Fertig in 2 Wochen
- nach Ortstermin und vollständigen Unterlagen
- Immer vor Ort
- bei jedem Gutachten, innen und außen
Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert. Für den Zugewinnausgleich und für die Frage, ob einer von beiden übernimmt, braucht es einen Wert, den beide Seiten nachvollziehen können.
Fragen, die Sie sich stellen sollten
- Sind Sie und Ihr Partner sich über den Wert der Immobilie einig?
- Wissen Sie, was sie zu Beginn der Ehe wert war?
- Wollen Sie diese Zahl vor Gericht klären lassen – oder vorher?
Wofür das Gutachten dient
- Zugewinnausgleich: Wert für das Anfangs- und das Endvermögen
- Übernahme der Immobilie durch einen Partner und Auszahlung des anderen
- Grundlage für eine Einigung, bevor ein Gericht entscheiden muss
Worauf es ankommt

- Neutralität. Ich bewerte die Immobilie, nicht die Interessen einer Seite. Am besten beauftragen beide gemeinsam.
- Zwei Stichtage. Für den Zugewinn zählen oft zwei Zeitpunkte: Beginn der Ehe und Zustellung des Scheidungsantrags. Welche Stichtage Sie brauchen, sagt Ihnen Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.
Was Ihnen das Gutachten bringt
Beim Zugewinnausgleich zählt jeder Euro des Immobilienwerts zur Hälfte. Ein Beispiel: Ist die Immobilie 400.000 € wert und liegt die Schätzung 5 % daneben, verschiebt das den Ausgleich um 10.000 €. Das Gutachten für eine Immobilie bis 400.000 € kostet mit beiden Stichtagen 3.488 € (2.790 € plus 25 % für den zweiten Stichtag). Ein neutrales Gutachten setzt eine Zahl, auf die sich beide stützen können – bevor Anwälte und Gericht darüber streiten.
Preis
Verkehrswertgutachten ab 2.390 €; für den zweiten Stichtag kommen 25 % hinzu – das gilt auch, wenn einer der Stichtage in der Vergangenheit liegt; weitere Stichtag-Zuschläge fallen nicht an. Alle Preise unter Preise.
Häufige Fragen
Welche Stichtage gelten beim Zugewinnausgleich?
In der Regel zwei: der Beginn der Ehe für das Anfangsvermögen und die Zustellung des Scheidungsantrags für das Endvermögen. Welche Stichtage in Ihrem Fall gelten, sagt Ihnen Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt; für den zweiten Stichtag kommen 25 % zum Preis hinzu.
Können beide Partner das Gutachten gemeinsam beauftragen?
Ja, und das ist oft der beste Weg: Ein gemeinsam beauftragtes, neutrales Gutachten schafft eine Grundlage, auf die sich beide stützen können, bevor ein Gericht entscheiden muss.