Bewertung von Rechten
- ab 1.490 €
- Bewertung eines Rechts allein, inkl. MwSt.
- + 20 %
- je Recht, wenn es im Verkehrswertgutachten mitbewertet wird
Ein Recht im Grundbuch verändert den Wert einer Immobilie: Ein Haus mit lebenslangem Wohnrecht der Eltern ist für einen Käufer weniger wert als dasselbe Haus ohne. Ich bewerte solche Rechte nach den Rechenwegen der Anwendungshinweise des Bundes zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertA).
Fragen, die Sie sich stellen sollten
- Wollen Sie Ihr Haus an Ihre Kinder übertragen und darin wohnen bleiben?
- Soll ein Wohnrecht oder Nießbrauch gegen eine Zahlung abgelöst werden – aber zu welchem Betrag?
- Liegt auf Ihrem Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Wegerecht, und niemand weiß, was es wert ist?
Eine Zahl, die beide Seiten nachprüfen können
Bei der Ablösung oder Übertragung eines Rechts geht es oft um fünf- oder sechsstellige Beträge, im Beispiel oben um 120.000 €. Wer den Wert kennt, verhandelt auf einer Grundlage, die beide Seiten nachprüfen können – statt um eine Zahl aus dem Bauch zu streiten. Die Bewertung eines Rechts kostet ab 1.490 €.
Typische Anlässe
- Übertragung einer Immobilie an Kinder mit Nießbrauch oder Wohnrecht
- Ablösung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs gegen eine Zahlung
- Erbbaurecht: Wert des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks
- Wege- und Leitungsrechte, Überbau
Wie gerechnet wird
Bei einem Wohnrecht oder Nießbrauch zählt, was das Recht jährlich wert ist und wie lange es voraussichtlich besteht. Bei einem lebenslangen Recht hängt die Dauer vom Alter der berechtigten Person ab; dafür verwende ich die amtlichen Sterbetafeln. Beim Erbbaurecht kommen Erbbauzins und Restlaufzeit hinzu. Jeder Ansatz steht im Gutachten.
Rechtsgrundlage: Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021, BGBl. I S. 2805, in Kraft seit 1. Januar 2022 und seitdem unverändert. Stand der Prüfung: Oktober 2026.
Preis
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Bewertung eines Rechts allein | ab 1.490 € |
| Recht oder Belastung im Verkehrswertgutachten | + 20 % je Recht |
| Kapitalwert eines Rechts nach §§ 13–16 Bewertungsgesetz (Rechnung) | 290 € |
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Zahlung siehe Preise, Ablauf und Unterlagen unter Ablauf und Unterlagen.
Häufige Fragen
Wie wird ein Wohnrecht oder Nießbrauch bewertet?
Maßgeblich sind der jährliche Wert des Rechts – beim Nießbrauch die erzielbare Miete abzüglich der Kosten, die der Berechtigte trägt – und wie lange es voraussichtlich besteht. Bei einem lebenslangen Recht hängt das vom Alter der berechtigten Person ab; gerechnet wird mit amtlichen Sterbetafeln nach dem Rechenweg der Anwendungshinweise des Bundes (ImmoWertA).
Warum ist ein Haus mit Wohnrecht weniger wert?
Ein Käufer kann es nicht selbst nutzen oder vermieten, solange das Recht besteht. Der Wert des Rechts wird deshalb vom Wert des unbelasteten Hauses abgezogen.
Was kostet die Bewertung eines Rechts?
Die Bewertung eines Rechts allein kostet ab 1.490 €. Im Verkehrswertgutachten kommen je Recht 20 % zum Preis hinzu. Die Rechnung des Kapitalwerts nach §§ 13 bis 16 Bewertungsgesetz kostet 290 €. Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer.
Hinweis: Ich erstelle Gutachten, keine Steuerberatung. Ob und wie Sie ein Gutachten in Ihrer Steuererklärung verwenden und welche steuerlichen Folgen das hat, besprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.