Zum Inhalt

← Alle Leistungen

Bewertung von Rechten

ab 1.490 €
Bewertung eines Rechts allein, inkl. MwSt.
+ 20 %
je Recht, wenn es im Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten mit­be­wer­tet wird

Ein Recht im Grundbuch verändert den Wert einer Immobilie: Ein Haus mit lebens­lan­gem Wohnrecht der Eltern ist für einen Käufer weniger wert als dasselbe Haus ohne. Ich bewerte solche Rechte nach den Rechen­we­gen der Anwen­dungs­hin­weise des Bundes zur Immo­bi­lien­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertA).

Fragen, die Sie sich stellen sollten

  • Wollen Sie Ihr Haus an Ihre Kinder über­tra­gen und darin wohnen bleiben?
  • Soll ein Wohnrecht oder Nieß­brauch gegen eine Zahlung abgelöst werden – aber zu welchem Betrag?
  • Liegt auf Ihrem Grund­s­tück ein Erb­bau­recht oder ein Wegerecht, und niemand weiß, was es wert ist?
Vereinfachtes Beispiel: Haus ohne Belastung 400.000 Euro, Wert des Wohnrechts 120.000 Euro, Haus mit Wohnrecht 280.000 EuroHaus ohne Belastung400.000 €Wert des Wohnrechts− 120.000 €Haus mit Wohnrecht280.000 €Vereinfachtes Beispiel; der Wert eines Rechts hängt vor allem vom Alter der Berechtigten ab.

Eine Zahl, die beide Seiten nach­prü­fen können

Bei der Ablösung oder Über­tra­gung eines Rechts geht es oft um fünf- oder sechs­stel­lige Beträge, im Beispiel oben um 120.000 €. Wer den Wert kennt, ver­han­delt auf einer Grundlage, die beide Seiten nach­prü­fen können – statt um eine Zahl aus dem Bauch zu streiten. Die Bewertung eines Rechts kostet ab 1.490 €.

Typische Anlässe

  • Über­tra­gung einer Immobilie an Kinder mit Nieß­brauch oder Wohnrecht
  • Ablösung eines Wohn­rechts oder Nieß­brauchs gegen eine Zahlung
  • Erb­bau­recht: Wert des Erb­bau­rechts und des belas­te­ten Grund­s­tücks
  • Wege- und Lei­tungs­rechte, Überbau

Wie gerechnet wird

Bei einem Wohnrecht oder Nieß­brauch zählt, was das Recht jährlich wert ist und wie lange es vor­aus­sicht­lich besteht. Bei einem lebens­lan­gen Recht hängt die Dauer vom Alter der berech­tig­ten Person ab; dafür verwende ich die amtlichen Ster­be­ta­feln. Beim Erb­bau­recht kommen Erb­bau­zins und Rest­lauf­zeit hinzu. Jeder Ansatz steht im Gutachten.

Rechts­grund­lage: Immo­bi­lien­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021, BGBl. I S. 2805, in Kraft seit 1. Januar 2022 und seitdem unver­än­dert. Stand der Prüfung: Oktober 2026.

Preis

Leistung Preis
Bewertung eines Rechts allein ab 1.490 €
Recht oder Belastung im Verkehrs­wert­gutachten + 20 % je Recht
Kapi­tal­wert eines Rechts nach §§ 13–16 Bewer­tungs­ge­setz (Rechnung) 290 €

Alle Preise inklusive Mehr­wert­steuer. Zahlung siehe Preise, Ablauf und Unter­la­gen unter Ablauf und Unter­la­gen.

Häufige Fragen

Wie wird ein Wohnrecht oder Nieß­brauch bewertet?

Maß­geb­lich sind der jährliche Wert des Rechts – beim Nieß­brauch die erziel­bare Miete abzüglich der Kosten, die der Berech­tigte trägt – und wie lange es vor­aus­sicht­lich besteht. Bei einem lebens­lan­gen Recht hängt das vom Alter der berech­tig­ten Person ab; gerechnet wird mit amtlichen Ster­be­ta­feln nach dem Rechenweg der Anwen­dungs­hin­weise des Bundes (ImmoWertA).

Warum ist ein Haus mit Wohnrecht weniger wert?

Ein Käufer kann es nicht selbst nutzen oder vermieten, solange das Recht besteht. Der Wert des Rechts wird deshalb vom Wert des unbe­las­te­ten Hauses abgezogen.

Was kostet die Bewertung eines Rechts?

Die Bewertung eines Rechts allein kostet ab 1.490 €. Im Verkehrs­wert­gutachten kommen je Recht 20 % zum Preis hinzu. Die Rechnung des Kapi­tal­werts nach §§ 13 bis 16 Bewer­tungs­ge­setz kostet 290 €. Alle Preise inklusive Mehr­wert­steuer.

Hinweis: Ich erstelle Gutachten, keine Steuerberatung. Ob und wie Sie ein Gutachten in Ihrer Steuererklärung verwenden und welche steuerlichen Folgen das hat, besprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.