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Gutachten bei Erbe

ab 2.390 €
Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten bis 200.000 € Wert; Stichtag in der Ver­gan­gen­heit + 10 %
Fertig in 2 Wochen
nach Orts­ter­min und voll­stän­di­gen Unter­la­gen
Immer vor Ort
bei jedem Gutachten, innen und außen

Erben mehrere Personen eine Immobilie, muss sich die Erben­ge­mein­schaft auf einen Wert einigen: Einer übernimmt und zahlt die anderen aus, oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt. Ein Gutachten gibt allen Betei­lig­ten dieselbe, nach­voll­zieh­bare Grundlage.

Fragen, die Sie sich stellen sollten

  • Wissen alle Erben, was die Immobilie heute wert ist – oder hat jeder eine eigene Zahl im Kopf?
  • Woher stammt diese Zahl: aus einem Inserat, von einem Nachbarn, aus dem Internet?
  • Würden alle Betei­lig­ten eine Zahl akzep­tie­ren, die einer von ihnen selbst ermittelt hat?

Wenn Sie bei einer dieser Fragen zögern, ist ein neutrales Gutachten der kürzeste Weg zur Einigung.

Wofür das Gutachten dient

  • Einigung unter Erben: Übernahme durch einen Miterben, Aus­zah­lung der anderen
  • Wert­er­mitt­lung für den Pflicht­teil (§ 2314 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch)
  • Grundlage für die Ent­schei­dung: behalten, vermieten oder verkaufen

Worauf es ankommt

Erbschein, Grundbuchauszug und alte Bauakte auf dem Esstisch im Elternhaus
  • Ein gemein­sa­mer Auftrag. Am besten beauf­tra­gen alle Erben gemeinsam. Dann akzep­tie­ren alle das Ergebnis leichter, und niemand muss ein zweites Gutachten bezahlen.
  • Der Stichtag. Für die Aus­ein­an­der­set­zung zählt meist der heutige Wert, für den Pflicht­teil der Wert am Todestag. Den richtigen Stichtag klären wir vorher.

Was Ihnen das Gutachten bringt

Ein Beispiel: Das Eltern­haus ist 400.000 € wert, zwei Geschwis­ter erben, einer übernimmt. Schon 5 % Fehl­ein­schät­zung sind 20.000 € – die Hälfte davon bekommt einer zu viel und der andere zu wenig. Das Gutachten kostet 2.790 € und gibt beiden dieselbe Zahl, die jeder nach­prü­fen kann. Das erspart oft den Streit, der am Ende teurer wird als jedes Gutachten.

Preis

Verkehrs­wert­gutachten ab 2.390 €. Für einen Stichtag in der Ver­gan­gen­heit kommen 10 % hinzu, für ein Wohnrecht oder einen Nieß­brauch 20 % je Recht. Alle Preise unter Preise.

Häufige Fragen

Welcher Stichtag gilt bei einer Erbschaft?

Für die Aus­ein­an­der­set­zung unter Erben zählt meist der heutige Wert, für den Pflicht­teil der Wert am Todestag. Welchen Stichtag Sie brauchen, klären wir vor dem Auftrag; ein Stichtag in der Ver­gan­gen­heit kostet 10 % mehr.

Sollten alle Erben das Gutachten gemeinsam beauf­tra­gen?

Das ist am besten. Ein gemeinsam beauf­trag­tes Gutachten akzep­tie­ren alle Betei­lig­ten leichter, und niemand muss ein zweites bezahlen. Ich bewerte die Immobilie neutral, nicht im Interesse eines einzelnen Erben.

Was passiert mit einem Wohnrecht oder Nieß­brauch im Nachlass?

Ein solches Recht mindert den Wert der Immobilie. Ich bewerte es mit und ziehe es nach­voll­zieh­bar ab; je Recht kommen 20 % zum Preis des Gut­ach­tens hinzu.

Kann ich das Gutachten beim Finanzamt verwenden, etwa für die Erb­schaft­steuer?

Dafür biete ich meine Gutachten nicht an. Will man dem Finanzamt einen nied­ri­ge­ren Immo­bi­li­en­wert nach­wei­sen, nennt das Bewer­tungs­ge­setz als regel­mä­ßi­gen Nachweis ein Gutachten des zustän­di­gen Gutachter­aus­schus­ses oder einer Person, die von einer staat­li­chen, staatlich aner­kann­ten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkre­di­tier­ten Stelle für die Wert­er­mitt­lung von Grund­s­tü­cken bestellt oder zer­ti­fi­ziert ist (§ 198, für die Grund­steuer § 220 Bewer­tungs­ge­setz). Eine solche Bestel­lung oder Zer­ti­fi­zie­rung habe ich nicht. Brauchen Sie den Wert für das Finanzamt, sage ich Ihnen das im Erst­ge­spräch, bevor ein Auftrag entsteht.

Wofür ist das Gutachten im Erbfall gedacht?

Für die Einigung unter Erben, die Aus­zah­lung von Miterben und die Wert­er­mitt­lung beim Pflicht­teil – dort zählt der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Die Vor­schrif­ten des Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs dazu verlangen keine Bestel­lung oder Zer­ti­fi­zie­rung des Gut­ach­ters. Dass andere Betei­ligte oder ein Gericht den Wert über­neh­men, kann niemand zusagen; ein nach­voll­zieh­bar her­ge­lei­te­ter Wert ist aber die beste Grundlage für eine Einigung.

Hinweis: Ich erstelle Gutachten, keine Steuerberatung. Ob und wie Sie ein Gutachten in Ihrer Steuererklärung verwenden und welche steuerlichen Folgen das hat, besprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.