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Auf­tei­lung nach WEG

ab 1.490 €
bis 4 Einheiten, inkl. MwSt.; dazu die Gebühr der Bau­auf­sicht
selbst geteilt
eine zwei­stel­lige Zahl von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern, ohne Sub­un­ter­neh­mer

Wer ein Mehr­fa­mi­li­en­haus in einzelne Eigen­tums­woh­nun­gen aufteilen will, braucht zwei Dinge von der Bau­auf­sicht: einen gestem­pel­ten Auf­tei­lungs­plan und die Abge­schlos­sen­heits­beschei­ni­gung (§ 7 Abs. 4 Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz). Erst damit kann der Notar die Tei­lungs­er­klä­rung beur­kun­den und das Grund­buch­amt die Woh­nungs­grund­bü­cher anlegen.

Fragen, die Sie sich stellen sollten

  • Wollen Sie Wohnungen einzeln verkaufen, vererben oder ver­schen­ken können?
  • Wissen Sie, ob Ihr Haus die Anfor­de­run­gen an die Abge­schlos­sen­heit erfüllt?
  • Gibt es Spitz­bo­den, Stell­plätze oder Flächen, die Sie bisher nicht nutzen?

Was die Abge­schlos­sen­heits­beschei­ni­gung ist

Sie bestätigt, dass jede Wohnung in sich abge­schlos­sen ist: eigener abschließ­ba­rer Zugang, dau­e­r­hafte Trenn­wände und Decken zu den Nach­ba­r­woh­nun­gen. In Aachen verlangt die Bau­auf­sicht außerdem Bad und Küche in jeder Einheit.

Woraus der Antrag besteht

  • Auf­tei­lungs­plan: bemaßte Grund­risse aller Geschosse, Schnitt und Ansichten, jede Einheit mit eigener Nummer – auch Keller, Dachboden und Stell­plätze
  • Lageplan
  • Antrag mit Vollmacht des Eigen­tü­mers
Aufteilungsplan eines Sechsparteienhauses, Geschosse leicht auseinandergezogen: Wohnungen 1 bis 6, Keller 1 bis 6 und Stellplätze 1 bis 6 tragen dieselben Nummern, ein siebter Kellerraum ist noch ohne Nummer; Wohnung 3, Keller 3 und Stellplatz 3 sind hervorgehoben. Das Treppenhaus gehört allen gemeinsam. Der Spitzboden hat noch keine Nummer und könnte Einheit 7 werden.1234561234561234567?Spitzboden ohne Nummerausgebaut vielleicht Einheit 7Wohnungen 1 bis 6SondereigentumTreppenhausgehört allen gemeinsamKeller 1 bis 6je einer Wohnung zugeordnet;ein Raum übrig: eigene Einheit?Stellplätze 1 bis 6Gleiche Nummer, eine Einheit: Wohnung 3, Keller 3 und Stellplatz 3
Aufteilungsplan eines Sechsparteienhauses: Wohnung 3, Keller 3 und Stellplatz 3 tragen dieselbe Nummer und bilden eine Einheit. Das Treppenhaus gehört allen gemeinsam, ein Kellerraum ist übrig, der Spitzboden könnte Einheit 7 werden.1234561234561234567?Stellplätze 1 bis 6Wohnungen 1 bis 6: SondereigentumGleiche Nummer, eine Einheit: Wohnung 3,Keller 3 und Stellplatz 3Treppenhaus: gehört allen gemeinsamKeller 1 bis 6: je einer Wohnung zugeordnet;ein Raum übrig – eigene Einheit?7?: Spitzboden ohne Nummer,ausgebaut vielleicht Einheit 7
So sieht eine Auf­tei­lung aus: Jede Wohnung bekommt eine Nummer, und Keller und Stell­platz tragen dieselbe. Was allen gehört, wie das Trep­pen­haus, bleibt gemein­schaft­li­ches Eigentum. Ein Spitz­bo­den ohne Nummer ist oft die nächste Einheit.

Rechts­grund­lage: § 7 Abs. 4 Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz (Auf­tei­lungs­plan und Abge­schlos­sen­heits­beschei­ni­gung). Stand der Prüfung: Oktober 2026.

Wem was gehört: die Begriffe

Begriff Was es ist Beispiel
Woh­nungs­ei­gen­tum Eine Wohnung als Son­de­r­ei­gen­tum, verbunden mit einem Anteil am Gemein­schafts­ei­gen­tum Wohnung 3
Tei­l­ei­gen­tum Dasselbe für Räume, die nicht zum Wohnen dienen Laden, Büro, ein eigener Kel­ler­raum, ein Stell­platz
Son­de­r­ei­gen­tum Was einem Eigen­tü­mer allein gehört: die Räume seiner Einheit mit dem Innen­aus­bau nicht­tra­gende Innen­wände, Boden­be­läge, Einbauten
Gemein­schafts­ei­gen­tum Alles, was nicht Son­de­r­ei­gen­tum ist – und alles, was das Haus trägt, schützt oder allen dient Grund­s­tück, tragende Wände, Dach, Fassade, Trep­pen­haus, Zen­tral­hei­zung
Mit­ei­gen­tums­an­teil Ihr Bruchteil am Gemein­schafts­ei­gen­tum. Danach verteilen sich Kosten und Erträge des Hauses 125/1.000
Son­der­nut­zungs­recht Das alleinige Recht, ein Stück Gemein­schafts­ei­gen­tum zu nutzen. Das Eigentum bleibt bei allen Garten, Stell­platz im Hof, Wer­be­flä­che

Was Sie mit­brin­gen

Vor­han­dene Baupläne und ein Aufmaß, also eine Skizze mit exakten Maßen je Raum. Daraus zeichne ich die Pläne, stelle den Antrag mit Ihrer Vollmacht und führe die Gespräche mit der Bau­auf­sicht. Die Tei­lungs­er­klä­rung selbst macht der Notar.

Mehr aus dem Haus holen

Eine Auf­tei­lung ist mehr als das Nach­zeich­nen der vor­han­de­nen Wohnungen. Oft steckt im Haus unge­nutz­ter Spielraum:

  • ein aus­bau­fä­hi­ger Spitz­bo­den, der eine eigene Einheit werden kann
  • zusätz­li­che Stell­plätze auf dem Grund­s­tück
  • Flächen, die sich abtrennen und gesondert nutzen lassen
  • ein Grund­s­tück, das sich teilen lässt
  • mehr Kel­ler­räume als Wohnungen: Ein übriger Kel­ler­raum kann einer Wohnung zusätz­lich zuge­ord­net werden oder eine eigene Einheit werden, die sich getrennt verkaufen lässt – wenn er abschließ­bar ist und über das Trep­pen­haus erreich­bar.
  • eine Wer­be­flä­che: Fassade und Grund­s­tück gehören immer allen, eine Wer­be­flä­che wird deshalb kein eigenes Eigentum. Sie lässt sich aber bei der Auf­tei­lung als Son­der­nut­zungs­recht einer Einheit zuordnen; dann bekommt diese Einheit die Miete. Ohne Regelung steht der Ertrag allen nach ihren Anteilen zu. Größere Wer­be­an­la­gen brauchen meist eine Bau­ge­n­eh­mi­gung.

Ob und wie sich das lohnt, bespreche ich mit Ihnen, bevor gezeich­net wird. Manches braucht eine Bau­ge­n­eh­mi­gung oder einen Vermesser; das kläre ich vorher. Tei­lungs­er­klä­rung und Son­der­nut­zungs­rechte for­mu­liert der Notar. Ich habe selbst eine zwei­stel­lige Zahl von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern auf­ge­teilt und mache die Arbeit selbst – ohne Sub­un­ter­neh­mer.

Was eine Auf­tei­lung bringt

Ein ganzes Mehr­fa­mi­li­en­haus kauft nur, wer das ganze Haus finan­zie­ren kann. Eine einzelne Wohnung kauft auch, wer selbst einziehen will oder eine kleinere Kapi­ta­l­an­lage sucht – und diese Käufer zahlen je Qua­drat­me­ter meist mehr. Die Kauf­preis­samm­lung des Gutachter­aus­schus­ses zeigt das für die Stadt Aachen:

Was verkauft wurde Kaufpreis je m² Wohn­flä­che
Mehr­fa­mi­li­en­haus, 2024–2025 (119 Verkäufe) 1.850 €
Eigen­tums­woh­nung, Baujahr 1950–1974, 2025 (96 Verkäufe) 2.685 €
Eigen­tums­woh­nung, erster Verkauf nach Auf­tei­lung, Baujahr 1950–1974, 2025 (17 Verkäufe) 3.960 €

Das sind Durch­schnitts­werte über viele ver­schie­dene Häuser, kein Ver­spre­chen für Ihr Haus. Die letzte Zeile beruht auf wenigen Verkäufen und schwankt stark (2024: 4.855 €). Von der Differenz gehen Notar und Grundbuch, die Auf­tei­lung selbst, oft eine Reno­vie­rung und die Zeit bis zum Verkauf ab.

Quelle: Gut­ach­ter­aus­schuss für Grund­s­tücks­werte in der Städ­te­Re­gion Aachen, Grund­s­tücks­markt­bericht 2026, Drei- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser in der Stadt Aachen; Eigen­tums­woh­nun­gen: Gut­ach­ter­aus­schüsse NRW, Grund­s­tücks­markt­da­ten in BORIS-NRW. Stand der Prüfung: Oktober 2026.

Auch wer nicht verkaufen will, gewinnt: Einzelne Wohnungen lassen sich getrennt vererben, ver­schen­ken und beleihen.

Was Sie vorher wissen sollten

  • Vor­kaufs­recht der Mieter: Wird eine ver­mie­tete Wohnung nach der Auf­tei­lung zum ersten Mal verkauft, darf der Mieter sie zu denselben Bedin­gun­gen selbst kaufen.
  • Kün­di­gungs­sperr­frist: Wer eine ver­mie­tete umge­wan­delte Wohnung kauft, kann frü­hes­tens nach drei Jahren wegen Eigen­be­da­rfs kündigen; in den Städten Aachen und Düren erst nach acht Jahren. Für Käufer, die selbst einziehen wollen, ist eine ver­mie­tete Wohnung deshalb weniger wert als eine leere.
  • Keine Geneh­mi­gung der Gemeinde nötig: Anders als etwa in Berlin oder Hamburg braucht die Auf­tei­lung in Nordrhein-Westfalen derzeit keine Umwand­lungs­ge­neh­mi­gung.
  • Steuer: Wer mehrere Wohnungen innerhalb weniger Jahre nach Kauf oder Bau verkauft, kann steu­er­lich als gewerb­li­cher Grund­s­tücks­händ­ler gelten (soge­nannte Drei-Objekt-Grenze). Das klären Sie bitte vor dem ersten Verkauf mit Ihrer Steu­er­be­ra­te­rin oder Ihrem Steu­er­be­ra­ter.

Rechts­grund­lage: § 577 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (Vor­kaufs­recht des Mieters). Stand der Prüfung: Oktober 2026.

Rechts­grund­lage: § 577a Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (Kün­di­gungs­be­schrän­kung bei Woh­nungs­um­wand­lung). Stand der Prüfung: Oktober 2026.

Rechts­grund­lage: Mie­ter­schutz­ver­ord­nung NRW vom 28. Januar 2025 in der Fassung vom 28. Oktober 2025: Kün­di­gungs­sperr­frist acht Jahre in den Städten Aachen und Düren, gültig bis 28. Februar 2030. Stand der Prüfung: Oktober 2026.

Rechts­grund­lage: § 250 Bau­ge­setz­buch: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Umwand­lungs­ver­ord­nung (Übersicht des Deutschen Notar­in­sti­tuts, Stand 20. Januar 2026). Stand der Prüfung: Oktober 2026.

Was Sie davon haben

Sie bekommen alles aus einer Hand: Pläne, Antrag und die Gespräche mit der Bau­auf­sicht – zu einem festen Preis, den Sie vorher kennen. Und Sie bekommen den Blick von jemandem, der selbst Häuser auf­ge­teilt hat und weiß, wo sich mehr aus einem Haus machen lässt.

Preis

Eine Pauschale nach Größe des Hauses, inklusive Auf­tei­lungs­plan, Antrag und Gesprä­chen mit der Bau­auf­sicht:

Haus Pauschale
bis 4 Einheiten 1.490 €
5 bis 8 Einheiten 1.990 €
9 bis 12 Einheiten 2.490 €
darüber Angebot

Die Beratung, wie sich mehr aus dem Haus machen lässt – Spitz­bo­den, Stell­plätze, Teilung –, beziffere ich je nach Umfang im Angebot. Alle Preise inklusive Mehr­wert­steuer, zuzüglich der Gebühr der Bau­auf­sicht. Zahlung siehe Preise.

Häufige Fragen

Was ist eine Abge­schlos­sen­heits­beschei­ni­gung?

Eine Beschei­ni­gung der Bau­auf­sicht, dass jede Wohnung in sich abge­schlos­sen ist: eigener abschließ­ba­rer Zugang und dau­e­r­hafte Trennung zu den Nach­ba­r­woh­nun­gen. Zusammen mit dem gestem­pel­ten Auf­tei­lungs­plan ist sie Vor­aus­set­zung dafür, dass das Grund­buch­amt Woh­nungs­grund­bü­cher anlegt.

Was ist der Unter­schied zwischen Son­de­r­ei­gen­tum und Gemein­schafts­ei­gen­tum?

Son­de­r­ei­gen­tum gehört einem Eigen­tü­mer allein, etwa seine Wohnung. Gemein­schafts­ei­gen­tum gehört allen gemeinsam, etwa Dach, Fassade, Trep­pen­haus und Grund­s­tück. Einzelne gemein­schaft­li­che Flächen wie Gar­te­n­an­teile oder Stell­plätze können einem Eigen­tü­mer zur allei­ni­gen Nutzung zuge­wie­sen werden.

Können Keller, Dachboden und Stell­plätze mit auf­ge­teilt werden?

Ja. Sie werden im Auf­tei­lungs­plan num­me­riert und einer Wohnung zuge­ord­net oder als eigene Einheit geführt. Wie man das am besten zuschnei­det, bespre­chen wir vor dem Zeichnen.

Wer schreibt die Tei­lungs­er­klä­rung?

Die Tei­lungs­er­klä­rung beur­kun­det der Notar. Auf­tei­lungs­plan und Abge­schlos­sen­heits­beschei­ni­gung sind ihre Grundlage; die erarbeite ich mit Ihnen und beantrage sie bei der Bau­auf­sicht.

Hinweis: Ich erstelle Gutachten, keine Steuerberatung. Ob und wie Sie ein Gutachten in Ihrer Steuererklärung verwenden und welche steuerlichen Folgen das hat, besprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.